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   BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12   

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BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12 (https://dejure.org/2013,10696)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 B 88.12 (https://dejure.org/2013,10696)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 B 88.12 (https://dejure.org/2013,10696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub eines Beamten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 2
    Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub eines Beamten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer Krankheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
    Denn das nationale Recht räumt einem Beamten einen solchen Urlaubsabgeltungsanspruch nicht ein (Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 - IÖD 2013, 78 ).

    Der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteile vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 - NVwZ-RR 2012, 972 Rn. 20 ff. und vom 31. Januar 2013 a.a.O. S. 79 ).

    Die Voraussetzungen für die unmittelbare Anwendbarkeit des nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzten Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG sind erfüllt (Urteil vom 31. Januar 2013 a.a.O.).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
    Der EuGH hat für beamtete Feuerwehrleute mehrfach entschieden, dass sie der Arbeitszeitrichtlinie unterfallen (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - ABl EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688 Rn. 22).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
    Der erkennende Senat ist dem gefolgt (Urteile vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 - NVwZ-RR 2012, 972 Rn. 20 ff. und vom 31. Januar 2013 a.a.O. S. 79 ).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
    Der EuGH hat für beamtete Feuerwehrleute mehrfach entschieden, dass sie der Arbeitszeitrichtlinie unterfallen (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - ABl EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688 Rn. 22).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 41.10

    Berufssoldat; Dienstzeit; Dienstzeitausgleich; Freistellung vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 88.12
    Der Senat hat darauf hingewiesen, dass Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG, auf den Art. 1 Abs. 3 RL 2003/88/EG zur Bestimmung ihres Anwendungsbereichs Bezug nimmt, nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen ist und nicht etwa Streitkräfte, Feuerwehr oder Polizei generell, sondern nur für bestimmte in diesen Sektoren wahrgenommene besondere Aufgaben wie etwa bei Natur- oder Technologiekatastrophen und schweren Unglücksfällen von der Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie ausnimmt (Urteil vom 15. Dezember 2011 - BVerwG 2 C 41.10 - Buchholz 240 § 50a BBesG Nr. 1 Rn. 20).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; v. 24.11.2017 - 2 B 56/17 - so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, Rn. 10 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, Rn. 24, alle juris).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 24.11.2017 - 2 B 56/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 -).
  • VG Schleswig, 14.12.2020 - 2 B 57/20

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012, - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014, - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014,  - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017, - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015, - 1 MB 16/15 - Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -).
  • VG Schleswig, 01.08.2017 - 2 B 38/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Soweit die Antragsteller mit ihrer Argumentation darauf abzielen, die Grundsätze für die Annahme eines Gebietserhaltungsanspruch seien auch auf die Bewahrung der Art der das Gebiet prägenden Bebauung auszudehnen, weist die Kammer darauf hin, dass sie einen solchen Gebietsbewahrungsanspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines konkreten Baugebiets (sog. Gebietsprägungserhaltungsanspruch) - hier als Gebiet für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser ohne Geschosswohnungsbau -, abgeleitet aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, grundsätzlich nicht anerkennt (vgl. Beschluss vom 17.12.2012, - 2 B 88/12 - Beschluss vom 06.09.2013, - 2 B 30/13 - Beschluss vom 29.01.2014, - 2 B 6/14 - Beschluss vom 24.02.2014, - 2 B 12/14 - Beschluss vom 08.12.2014, - 2 B 85/14 - Beschluss vom 08.06.2015 - 2 B 7/15 - Beschluss vom 18.04.2016, - 2 B 25/16; ebenso 8. Kammer VG Schleswig, Beschluss vom 18.12.2014, - 8 B 37/14; Beschluss vom 30.06.2015, 8 B 18/15 - im Ergebnis OVG Schleswig, Beschluss vom 20.07.2015, - 1 MB 16/15 - so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - alle juris).
  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen

    Ein darüber hinausgehender Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl oder einer park- oder villenartigen Bebauung usw., nicht entspricht, ist nicht anzuerkennen (vgl. z.B. VG Schleswig, Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 -, v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - und vom 24.02.2014 - 2 B 12/14 - so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 24.102013 - 1 LA 67/13).
  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 2 B 41/21

    Baugenehmigung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 11.03.2020 - 2 B 8/20

    Prüfung einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 -).
  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 2 B 26/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).
  • VG Schleswig, 16.06.2021 - 2 B 26/21

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 18/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 11.01.2017 - 2 B 2/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung eines Einfamilienhauses

  • VG Schleswig, 14.06.2023 - 8 B 9/23

    Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 22/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • VG Schleswig, 08.07.2020 - 2 B 28/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 08.07.2019 - 2 B 27/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Schleswig, 26.06.2019 - 2 B 29/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 15/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

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